Menü

§ 30 SGB VIII

 

Die Hilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr und ihre Eltern. Viele Jugendämter gewähren aber auch ambulante Verselbstständigungshilfe für ältere Jugendliche oder junge Erwachsene  als Hilfe nach § 30 SGB VIII. So verbergen sich zwei komplett unterschiedliche Hilfeformen hinter dem Begriff Erziehungsbeistandschaft.

 

Unsere Herangehensweise an die Arbeit ist dabei so unterschiedlich wie die Problemstellung.
Manchmal machen Kinder und Jugendliche ihren Eltern Probleme, mit denen diese nicht mehr klar kommen.
Manchmal haben Kinder und Jugendliche, die bei ihren Eltern leben, Probleme, die sie nicht alleine lösen können. Und häufig trifft beides zu.

 

Ein Erziehungsbeistand kann Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern helfen, eigene Lösungen für diese Probleme zu finden, neue Perspektiven zu gewinnen und bei ganz praktischen Dingen des Alltags Hilfestellung geben.
Bei dieser Hilfe stehen die Kinder und Jugendlichen im Vordergrund, gleichzeitig werden außer den Eltern auch die Schule, Freundinnen und Freunde sowie alle anderen, die im Leben der Familien eine wichtige Rolle spielen, mit einbezogen.

 

Wir

  • bauen eine persönliche Beziehung auf,
  • beraten Jugendliche und deren Familien und Bezugspersonen,
  • begleiten, wo es nötig ist,
  • machen Aktionen im Freizeitbereich,
  • bieten Gruppenarbeit an,
  • kommen in Krisensituationen.

 

Für eine andere Zielgruppe kommt der § 30 SGB VIII als Rahmen für gelingende Verselbstständigungshilfen in Betracht.

 

Zu Hause oder in der Einrichtung geht es nicht mehr weiter. Aber für Jugendliche, die alleine wohnen wollen oder sollen, birgt der Alltag manche Tücke.

Sie brauchen noch einen Erwachsenen, der mit ihnen gemeinsam einen Weg für die Zukunft findet, der ihnen erkennen hilft, was sie eigentlich wollen, zu welchen anderen Menschen der Kontakt wichtig ist und wie sie den positiv gestalten können. Und sie brauchen auch jemanden, der sie bei den praktischen Dingen unterstützt: Kochen, Waschen, Einkaufen.

 

Verselbstständigende Hilfe ist geprägt von einer individuellen und zielgerichteten Beziehungsgestaltung zwischen uns und dem Jugendlichen oder jungen Erwachsenen.

Sie setzt in der Lebenssituation an, die auch nach Beendigung der Hilfe fortdauert und ist daher besonders nachhaltig. Die gleichzeitige Zuständigkeit des JobCenter ermöglicht für viele junge Menschen aus der erziehungshilfe abgestimmte Hilfe- und Förderplanung und eine nahtlose und überlappende Übergabe an das nächste zuständige Unterstützungssystem.

EBEI kann aber auch am Ende einer stationären Betreuung als „Belastungstest" Sinn machen oder als niedrigschwelliges Angebot für Jugendliche, die gegenüber Erwachsenen misstrauisch geworden sind oder aus anderen Gründen nur sehr wenig Hilfe annehmen wollen.

 

In der Regel wird sie die richtige Hilfe für ältere Jugendliche und junge Erwachsene sein, die schon eine Menge selbst geregelt bekommen.

 

 

Unsere Einrichtungen, die dieses Angebot vorhalten finden Sie unter

Familienteam Derne

VSE Dortmund -> Jugendhilfeeinheit Dortmund-Süd

VSE Dortmund -> Jugendhilfeeinheit Dortmund-West