Die ambulante Perspektivklärung nach § 27.2. SGB VIII ist ein wichtiger Baustein des Dortmunder Jugendhilfesystems und hat zum Ziel, die Erfolgschancen von vereinbarten Maßnahmen zu erhöhen und (weitere) Abbrüche von Hilfen zu verhindern. Perspektivklärung ist deshalb konsequent und bedingungslos an den Wünschen und Zielen des jungen Menschen orientiert, bezieht interdisziplinär alle beteiligten Akteur*innen eines Falls ein und endet erst dann, wenn der junge Mensch erfolgreich in eine für ihn stimmige Lösung übergeleitet wurde.
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Information für Jugendämter: Anfragen zur Belegung richten Sie bitte an Jana Lopatenko unter 0178 - 47 05 865 oder Christina Schillings unter 0152 - 38 258 683. Sie erreichen uns auch per Mail an parkour@vse-nrw.de.
An oberster Stelle steht das Ziel, jungen Menschen zu einer für sie stimmigen Perspektive zu verhelfen und ihr Vertrauen in das Jugendhilfesystem (zurück) zu gewinnen. Kern der Hilfe ist
In Frage kommen hier neben verschiedenen Formen der HZE, therapeutischen Settings und familiären Ressourcen auch weitere hilfreiche Optionen, die einzelfallabhängig erarbeitet werden.
Unser Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ab 12 Jahre, für die ein tragfähiges Hilfsangebot gesucht wird. Grundsätzlich gibt es keine Ausschlusskriterien, um eine Perspektivklärung zu starten, sofern es offene Fragen gibt, die wir im interaktiven Prozess bearbeiten können. Eine ergebnisoffene Haltung aller Beteiligten ist deshalb unabdingbar. Viele der jungen Menschen, mit denen wir arbeiten, bringen verschiedene Erfahrungen und Verhaltensweisen mit, manchmal auch eine Kombination derer, z.B.
Aufsuchende Arbeit
Unsere Arbeit findet überwiegend an den Orten statt, an denen sich die Jugendlichen aufhalten. Die Gestaltung der Termine orientiert sich am Aushaltevermögen, der Konzentrationsfähigkeit und Tragfähigkeit der Beziehung und den Lebensumständen der Jugendlichen.
Methodenvielfalt
Bei der Suche nach passenden Hilfeformen stützen wir uns auf ein vielfältiges (systemisches) Methoden-Repertoire sowie auf eigens entwickelte Methoden wie unseren Betreuungsbaukasten.
Keine zeitliche Begrenzung
Perspektivklärung ist eine maximal beteiligende Hilfe und jeder Fallverlauf ist so individuell wie die Jugendlichen, die wir betreuen. Eine zeitliche Normierbarkeit ist deshalb nicht möglich. Jede Perspektivklärung dauert so lange, wie es für den jungen Menschen braucht, sich einzulassen und mit der Unterstützung des Prozesses seine eigene Perspektive zu entwickeln.
Perspektivklärung als Ergänzung
Die Perspektivklärung kann parallel bzw. ergänzend zu (bereits laufenden) Erziehungshilfen (z.B. Inobhutnahme oder Hilfen nach § 34 SGB VIII) oder anderen Unterbringungsformen (z.B. KJP, JVA) erfolgen.
Die Überleitung und Übergangsbegleitung ist fester Bestandteil des Perspektivklärungsprozesses und dauert i.d.R. mindestens drei Monate. Der junge Mensch selbst entscheidet, wann er/sie angekommen ist und die Hilfe beendet ist.
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