
Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit setzt sich für eine Reform des § 53 StPO ein. Ziel ist die Aufnahme von Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Abs. 1 StPO.
Soziale Arbeit lebt von Vertrauen. Gleichzeitig sind Fachkräfte bislang nicht ausreichend davor geschützt, dieses Vertrauen im Zweifel brechen zu müssen, etwa durch die Pflicht, vor Gericht auszusagen. Das ist ein strukturelles Problem: Ohne verlässlichen Vertrauensschutz geraten Adressat*innen in ein Dilemma und professionelle Beziehungen werden geschwächt. Dabei geht es keinesfalls um Täterschutz. Es geht um wirksame und präventive Soziale Arbeit. Sozialarbeiter*innen dürfen nicht zum Werkzeug von Emrittlungsbehörden werden.
Ein gesetzlich verankertes Zeugnisverweigerungsrecht ist deshalb längst überfällig. Es stärkt die Rechte von Adressat*innen, schützt sensible Informationen und ist eine zentrale Voraussetzung für wirksame Unterstützung und Beteiligung.
Das Bündnis setzt sich dafür ein, diese Schutzlücke endlich zu schließen und eine Reform des § 53 STPO zu erwirken. Es bündelt fachliche Perspektiven, macht auf Missstände aufmerksam und bringt das Thema in die politische Debatte.
Wir freuen uns, nun Teil des Bündnisses zu sein und die Forderung nach einem Zeugnisverweigerungsrecht gemeinsam voranzubringen.