
Über 70 Tabu- und Rechtsbrüche auf 108 Seiten: Die bekannt gewordenen Kürzungsvorschläge sind aus Sicht der Jugend-, Eingliederungs- und Wohnungslosenhilfe nicht bloß Sparmaßnahmen, sondern stellen die Soziale Arbeit in ihrer aktuellen Verfasstheit zur Disposition. Sie bedeuten in zentralen Punkten einen Umbau von Rechtsansprüchen hin zu einer Minimalversorgung. Besonders problematisch ist, dass ausgerechnet solche Leistungen infrage gestellt werden, die präventiv wirken, Krisen abwenden und langfristig hohe Folgekosten vermeiden.

Vorschläge zur Einschränkung individueller Hilfen zugunsten pauschaler Infrastrukturangebote verkennen den Charakter sozialer Arbeit: Junge Menschen in prekären Lebenslagen brauchen oft passgenaue, verlässliche und beziehungsorientierte Unterstützung, keine Standardangebote. Infrastrukturelle Angebote und Pooling-Lösungen müssen weiterentwickelt werden, ohne die individuellen Rechtsansprüche zu schmälern. Dieser Vorschlag verschiebt Sozialpolitik noch weiter von Prävention zu „Reparatur“. Wer heute spart, zahlt morgen doppelt. Kürzungen, die den Kern unseres Sozialstaates aushöhlen, erhöhen zukünftig die Kosten in Wohnungslosigkeit, Gesundheitssystem, Justiz und Jugendhilfe.
Die infrage gestellte Nachbetreuung junger Volljähriger trifft eine Gruppe, die ohnehin ein erhöhtes Risiko für Armut und Wohnungslosigkeit trägt. Während andere junge Erwachsene oft bis weit in die Zwanziger familiär abgesichert sind, sollen Careleaver*innen aus Unterstützungsstrukturen früher herausfallen. Das wäre sozialpolitisch eine Rolle rückwärts und widerspricht dem Anspruch auf gelingende Übergänge in ein selbstbestimmtes Leben, der eigentlich durch die SGB VIII Novellierung gestärkt wurde. Mehr junge Menschen drohen direkt aus der Jugendhilfe in verdeckte oder manifeste Wohnungslosigkeit/Obdachlosigkeit zu geraten.
Der Vorschlag, unbegleitete minderjährige Geflüchtete ab 15 Jahren in Sammelunterkünften für Erwachsene unterzubringen, ist an Würdelosigkeit kaum zu übertreffen. Diese jungen Menschen sind vielfach besonders traumatisiert und benötigen engmaschige Betreuung und Beziehungsangebote, um in Deutschland Fuß zu fassen. Dass junge volljährige Geflüchtete nur noch Anspruch auf ambulante Hilfen nach §27 ff. SGB VIII haben sollen, ist in besonderer Weise zu verurteilen. Hiermit würden jungen Menschen je nach ihrer Herkunft unterschiedliche Rechtsansprüche zugestanden – ein klar diskriminierendes Vorgehen. Diese Vorschläge verstoßen zudem klar gegen die UN-Kinderrechtskonvention, die in Deutschland 1992 in Kraft getreten ist. Diese gilt ausdrücklich auch für geflüchtete Kinder und Jugendliche.
Viele Vorschläge folgen einer Logik von Pauschalierung, Steuerung und Begrenzung statt individueller Rechtsansprüche. Das verschiebt den Sozialstaat weg von Teilhabe, hin zu Verwaltungseffizienz, weg von Bedarfsgerechtigkeit, hin zu Kostensteuerung. Gerade für junge Menschen in existenziellen Krisen und für Menschen mit Unterstützungsbedarf ist das hochproblematisch. Es ist erschreckend, wie viele Kahlschläge in diesem Papier ohne jegliche fachliche Einordnung gefordert werden – als ginge es um bloße Zahlen und Akten und nicht um Menschen und Einzelschicksale.
Einschnitte bei inklusiver Jugendhilfe oder Schulbegleitung würden gerade mehrfach benachteiligte junge Menschen treffen – oft jene, die ohnehin ein erhöhtes Risiko für Armut, Ausschluss und Wohnungslosigkeit haben. Hier steht nicht nur Haushaltskonsolidierung zur Debatte, sondern ein Rückbau sozialer und menschenrechtlicher Standards. Das Wunsch- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderung, das durch das Bundesteilhabegesetz erst vor wenigen Jahren und völlig zurecht eingeführt und gestärkt wurde, soll wieder eingeschränkt werden. Auch Deutschland hat 2006 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und das Recht auf Teilhabe als Menschenrecht anerkannt. Dieses Papier macht zu Nichte, was noch vor wenigen Jahren als Paradigmenwechsel mit dem Bundesteilhabegesetz und der SGB VIII-Reform samt „großer Lösung“ ausgerollt wurde.
Wie nebenbei wird in dem Papier das Subsidiaritätsprinzip, das die Erbringung von Hilfen klar regelt und von staatlichen Behörden in die Hand freier Träger legt, in Frage gestellt. Die Unterscheidung zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern, das sozialrechtliche Dreieck, also alles, was aus guten Gründen seit Jahrzehnten die Basis Sozialer Arbeit darstellt, soll aufgeweicht werden. Ein solch gravierender Umbau des Systems würde Tür und Tor dafür öffnen, dass Angebote für junge Menschen nach Parteiprogrammen und Ideologien gestaltet werden könnten – und das mit gesetzlicher Legitimation.
Diese Vorschläge treffen nicht „Randbereiche“ der Gesellschaft, sondern zentrale Schutz- und Teilhabestrukturen.
Besonders beunruhigend ist die Tatsache, dass einige der Forderungen des Papiers sich so bereits in dem Referentenentwurf zum 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz wiederfinden. Wir sind alarmiert, weil dies zeigt, dass es hier nicht bloß um interne und unabgestimmte Vorschläge geht, die zufällig geleakt wurden, sondern um ernstzunehmende Forderungen.
Der VSE positioniert sich klar für den Erhalt und eine fachliche Weiterentwicklung unseres Sozialsystems. Orientierungspunkt sind für uns die Bedarfe und Anliegen der jungen Menschen. In diesem Prozess brauchen wir zwingend die Perspektive der Betroffenen und der Fachkräfte sozialer Arbeit in einem demokratischen Beratungs- und Entscheidungsprozess.
Der VSE NRW e.V. unterstützt den Zwischenruf der Fachverbände für Erzieherische Hilfen und hat diesen unterzeichnet. Den Zwischenruf sowie den Link zur Unterzeichnung finden Sie hier.