Kinder wirksam schützen...
PädagogInnen, ErzieherInnen, ÄrztInnen, Hebammen oder LehrerInnen haben nach dem Bundeskinderschutzgesetz einen Anspruch auf Beratung, wenn sie glauben, das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen sei gefährdet. Dieses kann auch für weitere Menschen z. B. Fußballtrainer, Tagesmütter usw., die in einem beruflichem Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, gelten.
Für die Beratung in Fragen des Kinderschutzes stehen erfahrene Fachkräfte als besonders qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung. Die Inhalte der Beratung unterliegen der Schweigepflicht und werden von uns selbstverständlich vertraulich und anonym behandelt. Sie können sich beispielsweise dazu beraten lassen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und ob, wie bzw. welche weiteren Schritte erforderlich sein könnten.
Unsere Einrichtungen, die dieses Angebot vorhalten, finden Sie unter:
VSE Münster -> Team Westmünsterland