Zeugnisverweigerungsrecht: Fachtag & Berufungsverfahren in Karlsruhe
Im Zusammenhang mit dem sogenannten KSC-Pyro-Vorfall wurde das Berufungsverfahren gegen drei Sozialarbeiter*innen des Karlsruher Fanprojekts eingestellt – gegen Geldauflagen. Vorausgegangen war ihre Weigerung, vor Gericht über junge Fans auszusagen, mit denen sie im Rahmen ihrer sozialpädagogischen Arbeit in Beziehung standen.
Der Fall hat bundesweit hohe Wellen geschlagen, weit über die Fanarbeit hinaus. Denn er berührt ein zentrales Spannungsfeld Sozialer Arbeit: der Schutz vertrauensvoller Beziehungen auf der einen Seite und der staatliche Anspruch auf Strafverfolgung auf der anderen.
Die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe, das Verfahren einzustellen, bedeutet kein Schuldeingeständnis. Vielmehr verweist sie auf eine grundlegende rechtliche und fachliche Grauzone: Sozialarbeiter*innen, die in ihrer täglichen Arbeit auf Beziehung und Vertrauen angewiesen sind, haben im Gegensatz zu Berufsgruppen wie Ärzt*innen oder Journalist*innen kein generelles Zeugnisverweigerungsrecht.
Der VSE NRW schließt sich der bundesweiten Forderung vieler Fachverbände und Organisationen an: Für professionelle Soziale Arbeit braucht es rechtssichere Rahmenbedingungen, dazu gehört auch ein Zeugnisverweigerungsrecht, das den Schutz pädagogischer Beziehungen anerkennt.
Deshalb waren wir auch mit Vertreter*innen beim gestrigen Fachtag des Stadtjugendausschusses Karlsruhe als Träger des Fanprojektes, dem Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit, SOZPÄDAL sowie der LAG mobile Jugendarbeit/Streetwork BW. Ziel des Fachtages war es, einen klaren Startschuss für eine neue Phase im Kampf um ein ZVR zu
Soziale Arbeit ist Beziehungsarbeit, nicht Überwachung. Nur mit Vertrauen können Fachkräfte wirksam unterstützen, begleiten und schützen. Der Karlsruher Fall macht deutlich, dass diese professionelle Haltung juristisch besser abgesichert werden muss.