§ 19 SGB VIII
In der „MuKi-Mob“ stellen wir jungen Müttern (oder Vätern) mit ihren Kindern nicht nur geeigneten Wohnraum zu Verfügung, der nach Betreuungsende übernommen werden kann, sondern leisten auch intensive Hilfe bei der Bewältigung des Alltags.
Dabei setzen wir auf eine arbeitsteilige Herangehensweise. Während eine Fachkraft die Unterstützung der jungen Mutter auch im Hinblick auf eigene Entwicklungsaufgaben, berufliches oder schulisches Fortkommen und eigene Bedürfnisse leistet, fokussiert ein anderer Mitarbeiter konsequent das Kindeswohl und definiert sich als „Anwalt des Kindes“. Konzeptionell abgesichert und offen mit der jungen Mutter wird vereinbart, wie wir unserem Kontrollauftrag konkret gerecht werden. Zu diesem Zweck schließen wir in jedem Einzelfall einen schriftlichen Betreuungsvertrag.
Manche junge Mütter sind sich bei der Geburt ihres Kindes noch nicht ganz sicher, ob sie auf Dauer mit ihrem Kind leben wollen. Wir unterstützen sie bei der Entscheidungsfindung und der weiteren Perspektivklärung.
Wir helfen praktisch bei der Versorgung der Kinder, von Tipps zur Säuglingspflege bis zur Besorgung eines KiTa-Platzes.
Aber auch bei allen anderen Themen sind wir für die junge Mutter ansprechbar, sei es in Hinblick auf Partnerschaftsthemen, berufliche Orientierung oder selbstbestimmten Umgang mit der Herkunftsfamilie.
Die Einbindung des Kindesvaters ist dabei für uns nicht Ausnahme, sondern die Regel.
Unsere Jugendhilfestation Anker hat besondere Kompetenzen im Umgang mit jungen Geflüchteten entwickelt, die selbst Eltern sind und Unterstützung in vielfältiger Hinsicht benötigen.
Unsere Einrichtungen, die dieses Angebot vorhalten finden Sie unter