§ 35 SGB VIII
Zu Hause oder in der Einrichtung geht es nicht mehr weiter. Aber für Jugendliche, die alleine wohnen wollen oder sollen, birgt der Alltag manche Tücke.
Sie brauchen noch einen Erwachsenen, der mit ihnen gemeinsam einen Weg für die Zukunft findet, der ihnen erkennen hilft, was sie eigentlich wollen, zu welchen anderen Menschen der Kontakt wichtig ist und wie sie den positiv gestalten können. Und sie brauchen auch jemanden, der sie bei den praktischen Dingen unterstützt: Kochen, Waschen, Einkaufen.
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ist geprägt von einer individuellen und zielgerichteten Beziehungsgestaltung zwischen uns und dem Jugendlichen.
Sie setzt in der Lebenssituation an, die auch nach Beendigung der Hilfe fortdauert und ist daher besonders nachhaltig.
INSPE kann aber auch am Ende einer stationären Betreuung als „Belastungstest“ Sinn machen oder als niedrigschwelliges Angebot für Jugendliche, die gegenüber Erwachsenen misstrauisch geworden sind oder aus anderen Gründen nur sehr wenig Hilfe annehmen wollen.
In der Regel wird sie die richtige Hilfe für ältere Jugendliche und junge Erwachsene sein, die schon eine Menge selbst geregelt bekommen.
In manchen Kommunen wird diese Form der Hilfe auch als Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII) gewährt. Was durchaus Sinn macht: In diesen Fällen greift für einen Teil unserer Klienten die parallele Zuständigkeit von JobCenter/ARGE. So ist es mit pädagogischer Unterstützung möglich, die Bedingungen des SGB II meistern zu lernen.
Unsere Einrichtungen, die dieses Angebot vorhalten finden Sie unter
Jugendhilfeeinheit Dortmund-Süd
Jugendhilfeeinheit Dortmund-West
Jugendhilfestation Hamburger Straße - Hilfen für junge Flüchtlinge -
Jugendhilfeeinheit Dortmund-West
Jugendhilfeeinheit Dortmund-Süd
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