
Andreas Dohrn und Marie Kramp über die unsichtbare Realität wohnungsloser Minderjähriger, die Ursachen für Obdachlosigkeit und die Notwendigkeit, Notschlafstellen für Minderjährige ins Kinder- und Jugendrecht aufzunehmen.
In ihrem Artikel in der Zeitschrift SOZIALwirtschaft aktuell (23|25) beleuchten Andreas Dohrn und Marie Kramp das Thema Wohnungsnot unter Minderjährigen und die Frage, wie das Jugendhilfesystem auf diese (häufig übersehene) Realität reagieren muss.
Die Autor*innen legen dar, dass es trotz bestehender Hilfen nach dem SGB VIII eine Versorgungslücke gibt: Viele sogenannte entkoppelte Jugendliche werden von den regulären Angeboten nicht erreicht und leben zeitweise in offener oder verdeckter Wohnungsnot.
Der Artikel zeigt, dass Notschlafstellen eine notwendige Ergänzung zur Inobhutnahme darstellen. Sie bieten niedrigschwelligen, freiwilligen Schutz und eröffnen jungen Menschen die Chance, Vertrauen aufzubauen und wieder an das Hilfesystem anzuknüpfen.
Die zentrale Forderung des VSE NRW e.V.: die gesetzliche Verankerung von Notschlafstellen im SGB VIII, um eine verlässliche Finanzierung und bundesweit einheitliche Qualitätsstandards in der Arbeit mit der Zielgruppe zu sichern.
Der Artikel erschien in der Ausgabe 23|25 der SOZIALwirtschaft aktuell im Nomos Verlag.