Ambulante Hilfe Rheine


arbeitet auf der Grundlage der Paragraphen §27ff SGB VIII, hauptsächlich:
• §31 SGB VIII, Sozialpädagogische Familienhilfe
• §30 SGB VIII, Erziehungsbeistandschaften,Betreuungshelfer
• §35 SGB VIII, intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung
• §8a SGB VIII, Kontroll- und Schutzaufträge

WIR ARBEITEN MIT:


• Familien und Jugendlichen, die massive Schwierig-
keiten in ihrem sozialen umfeld haben
• Familien und Jugendlichen mit psychischen und
sozialen Auffälligkeiten
• Jugendlichen, die in ihrer Lebenswelt durch bestehende
Angebote nicht mehr erreicht werden können
• Kindern, Jugendlichen und deren Eltern, die nicht mehr
gemeinsam leben können
• Schulverweigerern
• Straffällig gewordenen Jugendlichen
• Jugendlichen, die von einer stationäre Wohnform
ausgeschlossen wurden
• Jungen Müttern und Vätern, die sich neu auf die
Lebenssituation mit einem Baby oder Kleinkind
einstellen wollen

DAS MACHT UNS AUS:

• Wir orientieren uns am Menschen auf der Basis von gegenseitiger Akzeptanz und Respekt
• Systemisches Arbeiten bedeutet für uns die Orientierung an den Zielen und Bedürfnissen der Menschen,
stets unter Einbezug aller im Prozess Beteiligten
• Wir arbeiten mit den vorhandenen Ressourcen der Familien und ihren eigenen Lösungsideen
• Vernetzung und Anbindung der Familien in ihrem Lebensumfeld
• Aufsuchende Arbeit, wir bleiben dran!
• Enge Kooperation zwischen Klientel, Institutionen und VSE

UNSERE BASIS FÜR PROFESSIONELLES ARBEITEN:


• Qualifiziertes Team
• in- und externe Weiterbildungen
• Methodisch erprobte Teamarbeit
• Kollegiale Beratung/Reflexion der eigenen Arbeit
• Regelmäßige interne Fachberatung
• Externe Supervision


Wir arbeiten
als Menschen
für Menschen
mit Menschen.

Monika Rieck
  • Dipl.- Sozialpädagogin/ Sozialarbeiterin
  • Heilpädagogin
  • Kinderschutzfachkraft
Peter Haese
  • Dipl.- Sozialarbeiter

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Kontakt

Ambulante Hilfe Rheine
Basilikastraße 74
48429 Rheine

Tel: 05971 - 98 08 99

Fax: 05971 - 80 30 250

E-mail: ambulantehilferheine@vse-nrw.de

Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe nach §31 SGB VIII als ambulante Jugendhilfe richtet sich an Familiensysteme, die Unterstützung bei ihren Erziehungsaufgaben, Alltagsproblemen, Konflikten, Krisen und dem Kontakt zu Ämtern und Institutionen benötigen. In der Familienhilfe verstehen wir uns als Unterstützer:innen, Berater:innen und…
Erziehungsbeistandschaft
Die Erziehungsbeistandschaft nach §30 SGB VIII als ambulante Jugendhilfe richtet sich an junge Menschen, die Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Entwicklungsaufgaben benötigen. Der junge Mensch steht im Vordergrund, gleichzeitig wird das soziale Umfeld mit einbezogen, insbesondere die Eltern, die Schule, Freund:innen sowie alle weiteren…
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) nach §35 SGB VIII als ambulante Jugendhilfe richtet sich an junge Menschen, die intensive Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung benötigen. Der junge Mensch mit seiner individuellen Lebenssituation steht im Vordergrund.