Verwandtenpflege

Vertraute familiäre Beziehungen sichern
Verwandtenpflege gemäß §33 SGB VIII

 

Auch wenn Kinder nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie bleiben können, kann es sinnvoll sein, ihre sozialen Lebensbezüge und familialen Lebensräume zu bewahren. Die besonderen Vorteile des Hilfsangebotes sind die familiäre Verbundenheit, die Vertrautheit der Verwandten mit der Biographie des Kindes sowie deren Bereitschaft, auch in schwierigen Situationen zum Kind zu stehen und es bedingungslos anzunehmen. Der Verbleib im eigenen familiären Umfeld sichert die biografische Kontinuität und unterstützt damit die Identitätsentwicklung des Kindes oder Jugendlichen.

 

Verwandte brauchen in der Regel nicht weniger Betreuungs- und Unterstützungsleistungen als „Pflegefamilien“. Diese müssen allerdings anders angelegt sein, um den spezifischen Besonderheiten gerecht zu werden. Dieser Prozess erfordert eine hohe Reflektionsbereitschaft und den Kooperationswillen aller Beteiligten. Die Auseinandersetzung mit den leiblichen Eltern der Kinder ist eingebettet in eine lange gemeinsame Geschichte und im Bewusstsein der Verwandten immer präsent. Daraus können sich Themen wie Loyalitätskonflikte des Kindes oder das Risiko der Wiederholung von Erziehungsfehlern ergeben.

 

Die KollegInnen der familienanalogen Betreuungen begleiten die Familien mit großer Sensibilität für die auftretenden Probleme und beraten sie ressourcenorientiert.

 

Unsere Einrichtungen, die dieses Angebot vorhalten, finden Sie unter
VSE FAB -> Westfälische Pflegefamilien WPF, Büro Münster

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