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Sputnik ist russisch und bedeutet übersetzt Gefährte. Als solche betrachten sich die „VSE-Sputnikis“, die junge Erwachsene im Alter zwischen 21 und 27 Jahren dabei unterstützen, z.B. nach längeren Aufenthalten in Haft, Psychiatrie oder einer Phase der Obdachlosigkeit wieder Fuß zu fassen.
Dies geschieht individuell in vom VSE angemieteten Einzelwohnungen und im Bezugsbetreuersystem, eine Rufbereitschaft über Tag und Nacht ist eingerichtet. Grundlage der vollstationären Hilfe ist ein Hilfeplan, der unter Beteiligung des Kostenträgers Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) erstellt und regelmäßig fortgeschrieben wird. Die Hilfe soll nicht länger als 24 Monate dauern und die Betreuten übernehmen in der Regel am Ende der Maßnahme die Wohnung.
Gruppenarbeit rundet das Angebot ab. Neben lebenspraktischen Kursen zu Ernährung und Haushaltsplanung bieten wir auch Sportangebote, Kreativ-Workshops oder den Besuch kultureller Veranstaltungen an. Der VSE hat in Hörde ein Stück Land gepachtet, auf dem wir mit den jungen Leuten gärtnern und werkeln, aber nach getaner Arbeit natürlich auch grillen und entspannen. Unsere Hunde Emma und Pedro sind oft die ersten, die in Kontakt mit den Betreuten treten. Diesen ganz besonderen Aspekt des Sputnik-Angebotes hat das Straßenmagazin BODO im Juli 2010 unter der Überschrift "Eine eigene Wohnung und selbstgezogene Tomaten" in einem Artikel gewürdigt.
Jahreshöhepunkt ist jeweils eine mehrtägige (sehr preisgünstige!) Flugreise, die die jungen Menschen mit unserer Begleitung in den letzten Jahren zum Beispiel nach Glasgow oder Prag führte.
Sputnik gibt es seit 2000 und verfügt über eine gute Kooperation zu Schnittstellenpartnern wie Bewährungshilfe, Prostituiertenberatung, Schuldnerberatung, Nichtsesshaftenberatung, Drogenhilfe, sowie niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten. Die Orientierung auf das Themenfeld „Arbeit“ ist bei allen Betreuungen obligatorisch.
Beim Team Sputnik können sich hilfesuchende Volljährige selbst melden. In einem oder mehreren Gesprächen ordnen wir ein, ob Hilfe nach § 67 ff SGB oder § 53 (BeWo) SGB XII in Frage kommt, ob ein stationärer Hilfebedarf besteht oder möglicherweise Ansprüche nach § 41 SGB VIII im Rahmen der Jugendhilfe vorrangig sind.
Das Team:

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Lisa Hartleib
Dipl. Pädagogin
0178 - 47 05 -876
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Mareen Jakobs
Dipl. Sozialarbeiterin
Dipl. Sozialpädagogin
0178 - 47 05 -953
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Anke Köster
Dipl. Sozialpädagogin
0178 - 47 05 -875
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Günter Schlange
Dipl. Sozialarbeiter
Dipl. Sozialpädagoge
0178 - 47 05 -861
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Martin Richter
M.A. Soziale Inklusion
0178 - 47 05 -928
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Angebote:
Fremdsprachen:
Unsere Anschrift:
Rheinische Straße 167 44147 Dortmund Tel.: 0231 - 43 00 -80 Fax: 0231 - 43 00 -08
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