Mobile teilstationäre Betreuung

nach § 67 ff SGB XII

 

In der vom Landschaftsverband Westfalen Lippe gewährten teilstationären „Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“ werden junge Erwachsene im Alter von 21 bis zum vollendeten 27. Lebensjahr von uns maximal eineinhalb Jahre betreut, die eine eigene Wohnung anmieten können oder angemietet haben und in der Regel erwerbsfähig im Sinne des § 8 SGB II sind, das heißt: 3 Stunden pro Tag unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes arbeiten können.


Im Vordergrund der Beratung und persönlichen Unterstützung steht dabei die Förderung der Fähigkeit zur selbstständigen Bewältigung der alltäglichen Anforderungen im Hinblick auf die Lebensbereiche

  • Arbeit,
  • Wohnen,
  • Ämter und Behörden,
  • soziale Beziehungen,
  • Gestaltung des Alltags.

Ziel ist die Überleitung in weniger intensive Betreuungsformen, wenn eine vollständig eigenständige Lebensführung nicht erreichbar ist.

 

Unser Angebot richtet sich an junge Erwachsene

  • nach einer Phase der Obdachlosigkeit,
  • nach Haftaufenthalten,
  • mit Erfahrungen in Einrichtungen der Erziehungshilfe bei fortgeschrittener sozialer Desintegration,
  • nach Psychiatrieaufenthalten,
  • die aus regelmäßiger Prostitution aussteigen wollen,
  • die problematischen Drogenkonsum beenden wollen,
  • die trotz höherem Hilfebedarf nur teilstationäre Hilfe in Anspruch nehmen können oder wollen.

 

Unsere Einrichtung, die dieses Angebot vorhält finden Sie unter

Sprungbrett - Teilstationäre Betreuung für junge Erwachsene

 

 
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