| Mobile teilstationäre Betreuung |
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nach § 67 ff SGB XII
In der vom Landschaftsverband Westfalen Lippe gewährten teilstationären „Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“ werden junge Erwachsene im Alter von 21 bis zum vollendeten 27. Lebensjahr von uns maximal eineinhalb Jahre betreut, die eine eigene Wohnung anmieten können oder angemietet haben und in der Regel erwerbsfähig im Sinne des § 8 SGB II sind, das heißt: 3 Stunden pro Tag unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes arbeiten können.
Ziel ist die Überleitung in weniger intensive Betreuungsformen, wenn eine vollständig eigenständige Lebensführung nicht erreichbar ist.
Unser Angebot richtet sich an junge Erwachsene
Unsere Einrichtung, die dieses Angebot vorhält finden Sie unter Sprungbrett - Teilstationäre Betreuung für junge Erwachsene
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