| Erziehungsbeistandschaft |
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§ 30 SGB VIII
Die Hilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr und ihre Eltern.
Unsere Herangehensweise an die Arbeit ist dabei so unterschiedlich wie die Problemstellung.
Ein Erziehungsbeistand kann Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern helfen, eigene Lösungen für diese Probleme zu finden, neue Perspektiven zu gewinnen und bei ganz praktischen Dingen des Alltags Hilfestellung geben.
Wir
Unsere Einrichtungen, die dieses Angebot vorhalten finden Sie unter VSE Dortmund -> Spektrum - Ambulante Erziehungshilfen VSE Dortmund -> Familienteam Scharnhorst VSE Dortmund -> Team Dorstfeld VSE Dortmund -> Jugendhilfeeinheit Dortmund-Süd VSE Dortmund -> Jugendhilfeeinheit Dortmund-West
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